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Sozialberatung
Wir unterstützen Hilfesuchende bei der Sicherung finanzieller Ansprüche wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Rentenforderung, Befreiung GEZ etc. durch die Hilfe beim Ausfüllen der verschiedenen Anträge und dem Schreiben von Widersprüchen.
Wir helfen beim Zusammenstellen von Bewerbungsunterlagen.
Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ehegatten und Kinder sind keine gesetzlichen Vertreter! Wenn auf Grund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selber wahrgenommen werden können und keine Vollmacht vorliegt, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer.
Jeder Bürger kann in gesunden Tagen für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen und eine Person (oder auch mehrere) seines Vertrauens für die Wahrnehmung seiner
Interessen einsetzen. Der Bevollmächtigte kann sofort handeln, ohne das Gericht einzuschalten.
Wir beraten Sie gern zur Form der Vorsorgevollmacht, erläutern Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und helfen Ihnen beim Erstellen einer Patientenverfügung.
Termine: Dienstag und Donnerstag: 8.30 - 15.00 Uhr (nach Vereinbarung)
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